KJ Konzept

KJ Konzept

Kinder- und Jugendschutzkonzept

(für Bildungsangebote an Schulen und außerschulische Bildungsarbeit)

1. Einleitung – Ziel und Selbstverständnis

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat in allen Angeboten von mehr.stimmig - Das Trainer*innenkollektiv oberste Priorität. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf ein sicheres, gewaltfreies Umfeld, in dem sie sich respektiert, ernst genommen und gestärkt fühlen.

Dieses Kinder- und Jugendschutzkonzept dient dazu,

  • Gewalt, Grenzverletzungen und Machtmissbrauch vorzubeugen,

  • klare Verhaltensstandards für alle Beteiligten festzulegen,

  • sowie ein transparentes Vorgehen im Verdachtsfall sicherzustellen.

Das Konzept orientiert sich an den international anerkannten Kinderschutzstandards (Keeping Children Safe) sowie am Leitfaden zur Erarbeitung von Kinderschutzkonzepten für Organisationen der außerschulischen Jugendarbeit in Österreich.

2. Geltungsbereich

Dieses Kinder- und Jugendschutzkonzept gilt für:

  • alle Bildungs-, Workshop- und Trainingsangebote von mehr.stimmig - Das Trainer*innenkollektiv,

  • sämtliche Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen (offline und online),

  • schulische sowie außerschulische Settings,

  • Einzel- und Gruppenangebote,

  • Kooperationen mit Schulen, Bildungseinrichtungen und Organisationen.

3. Verständnis von Gewalt und Grenzverletzungen

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche kann viele Formen annehmen und findet sowohl offline als auch online statt. Dazu zählen insbesondere:

  • körperliche Gewalt,

  • psychische und emotionale Gewalt,

  • sexualisierte Gewalt und sexuelle Grenzverletzungen,

  • Vernachlässigung,

  • institutionelle Gewalt,

  • digitale Gewaltformen (z. B. Cybermobbing, Cybergrooming).

Jegliche Form von Gewalt, Diskriminierung oder Herabwürdigung wird nicht toleriert.

4. Präventive Maßnahmen

4.1 Haltung und Grundprinzipien

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen basiert auf:

  • Respekt, Wertschätzung und Freiwilligkeit,

  • alters- und entwicklungsgerechter Ansprache,

  • klaren Grenzen zwischen Nähe und Distanz,

  • Transparenz und Partizipation.

Kinder und Jugendliche werden ermutigt, ihre Meinung zu äußern und Grenzen klar zu kommunizieren.

4.2 Verhaltensregeln

In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gilt insbesondere:

  • Keine Eins-zu-eins-Situationen ohne sachlichen Anlass und Transparenz.

  • Keine unangemessenen körperlichen Kontakte.

  • Keine sexualisierten, diskriminierenden oder entwürdigenden Aussagen.

  • Keine private digitale Kommunikation ohne fachlichen Kontext.

  • Keine Foto-, Video- oder Tonaufnahmen ohne Einwilligung.

4.3 Digitale Aspekte

Bei Online-Formaten und digitaler Kommunikation wird besonders auf:

  • Datenschutz und Privatsphäre,

  • sichere Kommunikationskanäle,

  • altersgerechte Mediennutzung,

  • Sensibilisierung für Risiken im digitalen Raum
    geachtet


    5. Beschwerdemöglichkeiten und Beteiligung

Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich zu beschweren und Unterstützung zu erhalten. Beschwerden können:

  • mündlich,

  • schriftlich oder

  • über eine Vertrauensperson
    geäußert werden.

Alle Anliegen werden ernst genommen, vertraulich behandelt und zeitnah geklärt.

Zusätzlich werden externe Hilfsangebote (z. B. Rat auf Draht – 147) altersgerecht bekannt gemacht.

6. Kinderschutzbeauftragte Person

Für mehr.stimmig - Das Trainer*innenkollektiv fungiert Herr Reinhart Leonhardsberger als kinderschutzbeauftragte Person.

Er ist verantwortlich für:

  • die Umsetzung dieses Konzepts,

  • die Entgegennahme von Beschwerden und Verdachtsmeldungen,

  • die Entscheidung über weitere Schritte,

  • sowie die Kooperation mit externen Fachstellen.

Bei Bedarf werden externe Beratungs- oder Kinderschutzeinrichtungen hinzugezogen.

7. Vorgehen im Verdachtsfall

Bei einem Verdacht auf Gewalt oder Grenzverletzungen gilt:

  1. Ruhe bewahren und keine vorschnellen Schlüsse ziehen.

  2. Wahrnehmungen sachlich dokumentieren.

  3. Kontaktaufnahme mit der kinderschutzbeauftragten Person.

  4. Abklärung unter Wahrung der Vertraulichkeit.

  5. Bei begründetem Verdacht: Meldung an die zuständige Kinder- und Jugendhilfe gemäß gesetzlicher Vorgaben


    Das Wohl des Kindes bzw. der/des Jugendlichen steht immer im Mittelpunkt.

8. Dokumentation, Evaluation und Weiterentwicklung

Alle relevanten Vorfälle und Maßnahmen werden datenschutzkonform dokumentiert.
Das Kinder- und Jugendschutzkonzept wird:

  • regelmäßig reflektiert,

  • bei Bedarf angepasst,

  • und laufend weiterentwickelt.

9. Inkrafttreten

Dieses Kinder- und Jugendschutzkonzept tritt mit 01.01.2026 in Kraft und ist Bestandteil der Qualitätsstandards von mehr.stimmig - Das Trainer*innenkollektiv.

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